In der Schule
Wichtig ist die Unterstützung durch die Schulleitung. In Nordrhein-Westfalen genügt diese für den Einsatz eines Hundes. Die Bezirksregierung muss nicht einbezogen werden.
Natürlich sind im Vorfeld die Eltern zu informieren und deren Einverständnis ist einzuholen.
Die Voraussetzungen der Schüler/-innen sind zu klären. Allergien sind ein Ausschlusskriterium für den direkten Kontakt mit dem Tier.
Sinnvoll ist die Unterstützung des Schulhunde-Teams durch die Kollegen/-innen. Zumindest aber sollte das Kollegium über den Einsatz informiert werden.
Der Hund benötigt in der Schule einen Platz, auf den er sich zurückziehen kann, und ausreichend Wasser.